Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.353 Anfragen

Fingierter Verkehrsunfall: Bei bei arglistiger Täuschung entfällt die Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 14 Minuten

Die Feststellungen des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozess im Allgemeinen und auch, soweit es sich um ein Versäumnisurteil handelt, sind bindend.

Die Bindungswirkung entfällt aber, wenn der Kläger und der Streitverkündete den Unfall arglistig vorgetäuscht haben (fingierter Verkehrsunfall), um eine Leistung des Versicherers zu erlangen.

Die Bindungswirkung folgt nicht aus der Rechtskraft des Haftpflichturteils, da der Versicherer am Haftpflichtprozess nicht als Prozesspartei beteiligt ist, sondern aus dem Leistungsversprechen, das der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag gegeben hat.

Hierzu führte das Gericht aus:

In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer bzw. den Mitversicherten von Schadensersatzansprüchen freizustellen, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Sachen beschädigt werden. Dass ein solcher Versicherungsfall vorliegt, ist aufgrund des Trennungsprinzips im Deckungsprozess anzunehmen, wenn ein entsprechender Schadensfall im Prozess über den Haftpflichtanspruch mit Bindungswirkung für den Haftpflichtversicherer festgestellt wird.

Hier steht aufgrund des rechtskräftigen Versäumnisurteils zwar fest, dass der Streitverkündete dem Kläger Schadensersatz zu leisten hat, weil er mit dem Fahrzeug, für das die Versicherung besteht, das Fahrzeug des Klägers beschädigt hat. Dieser Inhalt des Versäumnisurteils ergibt sich aus dem Tenor des Urteils und der ihm zugrunde liegenden Klageschrift. Das Ergebnis des Haftpflichtprozesses ist für den Haftpflichtversicherer, die Beklagte, aber nicht bindend.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant