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Bearbeitungsfrist für die Schadensregulierung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Kfz-Haftpflichtversicherung ist ab der Schadensmeldung ca. 4-6 Wochen als Bearbeitungsfrist bis zur Regulierung des Schadens zu gewähren. Diese ist selbst bei einfachen Sachverhalten einzuräumen.
Dies stellt eine angemessene Prüfungsfrist dar, vor deren Ablauf eine Klage nicht i.S.d. § 93 ZPO veranlasst ist.


AG Gelsenkirchen, 09.12.2013 - Az: 203 C 103/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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