Der Kfz-Haftpflichtversicherung ist ab der Schadensmeldung ca. 4-6 Wochen als Bearbeitungsfrist bis zur Regulierung des Schadens zu gewähren. Diese ist selbst bei einfachen Sachverhalten einzuräumen.
Dies stellt eine angemessene Prüfungsfrist dar, vor deren Ablauf eine Klage nicht i.S.d. § 93 ZPO veranlasst ist.
AG Gelsenkirchen, 09.12.2013 - Az: 203 C 103/13
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