Der Kfz-Haftpflichtversicherung ist ab der Schadensmeldung ca. 4-6 Wochen als Bearbeitungsfrist bis zur Regulierung des Schadens zu gewähren. Diese ist selbst bei einfachen Sachverhalten einzuräumen.
Dies stellt eine angemessene Prüfungsfrist dar, vor deren Ablauf eine Klage nicht i.S.d. § 93 ZPO veranlasst ist.
AG Gelsenkirchen, 09.12.2013 - Az: 203 C 103/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.