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Bearbeitungsfrist für die Schadensregulierung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Kfz-Haftpflichtversicherung ist ab der Schadensmeldung ca. 4-6 Wochen als Bearbeitungsfrist bis zur Regulierung des Schadens zu gewähren. Diese ist selbst bei einfachen Sachverhalten einzuräumen.
Dies stellt eine angemessene Prüfungsfrist dar, vor deren Ablauf eine Klage nicht i.S.d. § 93 ZPO veranlasst ist.


AG Gelsenkirchen, 09.12.2013 - Az: 203 C 103/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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