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Abzug „neu für alt“ in den AGB einer Kraftfahrtversicherung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Klausel in den AGB einer Kraftfahrtversicherung, die einen Abzug "neu für alt" i.H.v. 1% pro Monat seit dem Zeitpunkt des Erwerbes von bei "Informations- und Unterhaltungssystemen", aber nicht vor dem Ablauf von zwölf Monaten, vorschreibt, ist wirksam. Eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers liegt nicht vor.

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AG Hannover, 14.08.2012 - Az: 530 C 4959/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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