Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.114 Anfragen
Verschweigen von Alt- bzw. Vorschäden gegenüber der Versicherung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es liegt ein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit vor, wenn in dem Fragebogen zur Schadenanzeige nur ein selbst regulierter Vorschaden in dem Fragebogen zur Schadenanzeige angegeben wird, nicht aber zwei weitere angeblich ebenfalls reparierte Vorschäden. Dies wurde dann nochmals bezeugt, um dadurch auf die Regulierung durch den Versicherer einzuwirken. Die Gesamtschau dieser Umstände lässt bei lebensnaher Betrachtung einzig darauf schließen, dass arglistig gehandelt wurde.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...