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Was muss die Kaskoversicherung bezahlen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten der An- und Abmeldung sowie der Wildunfallbescheinigung nach einem Verkehrsunfall sind von der Kaskoversicherung nicht zu ersetzen.


AG Köln, 13.03.2012 - Az: 264 C 79/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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