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Dachlawinenschäden - Teilkasko zahlt nicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Schneelawinen sind kein in der Teilkasko versichertes Naturereignis - die Aufzählung der durch Ziff. A.2.2.3 AKB 2010 versicherten Naturereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung ist abschließend. Unter Schneelawinen ist sowohl von einem Berghang als auch von einem Hausdach abrutschender Schnee zu verstehen.


OLG Köln, 28.02.2012 - Az: 9 U 250/11

ECLI:DE:OLGK:2012:0228.9U250.11.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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