Schneelawinen sind kein in der Teilkasko versichertes Naturereignis - die Aufzählung der durch Ziff. A.2.2.3 AKB 2010 versicherten Naturereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung ist abschließend. Unter Schneelawinen ist sowohl von einem Berghang als auch von einem Hausdach abrutschender Schnee zu verstehen.
OLG Köln, 28.02.2012 - Az: 9 U 250/11
ECLI:DE:OLGK:2012:0228.9U250.11.00
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