Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.327 Anfragen

Dachlawinenschäden - Teilkasko zahlt nicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Schneelawinen sind kein in der Teilkasko versichertes Naturereignis - die Aufzählung der durch Ziff. A.2.2.3 AKB 2010 versicherten Naturereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung ist abschließend. Unter Schneelawinen ist sowohl von einem Berghang als auch von einem Hausdach abrutschender Schnee zu verstehen.


OLG Köln, 28.02.2012 - Az: 9 U 250/11

ECLI:DE:OLGK:2012:0228.9U250.11.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg