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Kaskoversicherung und überdeckende Schäden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann ein Versicherungsnehmer einen (angeblichen) Vandalismusschaden nicht hinreichend darlegen und von einem umfangreichen Vorschaden abgrenzen, so besteht kein Anspruch gegen die Kaskoversicherung aus Schadensausgleich. Dies gilt auch dann, wenn der Vorschaden noch zu Zeiten des Vorbesitzers erfolgt ist.


LG Dortmund, 15.02.2012 - Az: 2 O 214/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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