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Wenn die Haftpflichtversicherung nicht reagiert, kann eine Regulierungsfrist gesetzt werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Unfallgeschädigter Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht, auf das Schreiben jedoch keine Reaktion erhalten. Hier ist es gerechtfertigt, eine weitere schriftliche Regulierungsaufforderung mit einer einwöchigen Frist zur Zahlung zu versenden. Reagiert die Versicherung auch hierauf nicht, so gerät die Versicherung mit Fristablauf in Zahlungsverzug.


AG Waldbröl, 12.11.2010 - Az: 14 C 154/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Natalie Reil, Landshut