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Prüfplakette nicht verändern!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung, wenn die Untergrundfarbe einer Prüfplakette eines Kfz-Kennzeichens mit Nagellack verändert wird, um die TÜV-Prüfung zu vermeiden.


AG Waldbröl, 19.07.2005 - Az: 4 Ds 385/05

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