Es erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung, wenn die Untergrundfarbe einer Prüfplakette eines Kfz-Kennzeichens mit Nagellack verändert wird, um die TÜV-Prüfung zu vermeiden.
AG Waldbröl, 19.07.2005 - Az: 4 Ds 385/05
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