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Prüfplakette nicht verändern!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung, wenn die Untergrundfarbe einer Prüfplakette eines Kfz-Kennzeichens mit Nagellack verändert wird, um die TÜV-Prüfung zu vermeiden.
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