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Restwertveräußerung eines Unfallfahrzeugs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach der Rechtsprechung leistet der Geschädigte dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen genüge, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kfz zu demjenigen oder einem höheren Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.

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LG Dresden, 19.10.2011 - Az: 8 O 406/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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