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Kompromiss zur Kfz-Haftpflichtversicherung im Bundesrat

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Bundesrat beschäftigt sich in seiner nächsten Plenarsitzung mit dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu einem Gesetz, mit dem EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung umgesetzt werden sollen.

Bundesregierung rief Vermittlungsausschuss an

Das Gesetz hatte in der letzten Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2024 nicht die für eine Zustimmung erforderliche Mehrheit erhalten. Daraufhin rief die Bundesregierung am 7. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss an, der am 21. Februar 2024 darüber verhandelte.

Was der Bundestagsbeschluss vorsieht

Mit dem Gesetz soll die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Es sieht ab 2025 eine Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h vor, die bisher von der Kfz-Haftpflicht befreit waren. Des Weiteren soll zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern. Zudem soll das Gesetz die Schadensverlaufsbescheinigung der Versicherten harmonisieren und Vorgaben für die Schadenfreiheitsrabattpolitik der Versicherer regeln.

Vermittlungsausschuss empfiehlt Verzicht auf umstrittene Regelung

Im Vermittlungsausschuss haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss geeinigt: Die im Bundesratsverfahren kritisierte Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h soll nunmehr entfallen.

Grünes Licht aus dem Bundestag

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2024 den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen. Wenn der Bundesrat der Einigung am 22. März 2024 ebenfalls zustimmt, kann das Gesetz nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Veröffentlicht: 15.03.2024

Quelle: BundesratKOMPAKT

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