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Bei grober Fahrlässigkeit wird nur die Hälfte gezahlt!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Vollkaskoversicherung eines Unfallverursachers kann eine Leistungskürzung um 50% vornehmen, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall grob fahrlässig aufgrund relativer Fahruntüchtigkeit verursacht hat.
Vorliegend hatte der Versicherungsnehmer eine Blutalkoholkonzentration i.H.v. 0,4 Promille und den Unfall durch Abweichen von der Fahrbahn verursacht, ohne dass für dieses Abweichen ein ersichtlicher Grund vorlag.
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