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Wenn die Starthilfe daneben geht, zahlt die Kfz-Haftpflicht ... nichts!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ging ein Starthilfeversucht kräftig in die Hose. Das Überbrückungskabel wurde falsch verwendet und das liegengebliebene Fahrzeug beschädigt. Nun sollte die Kfz-Haftpflichtversicherung des Helfers den Schaden übernehmen.
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