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Sekundenschlaf - zahlt die Vollkasko?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es nach einer Fahrtstrecke von wenigen hundert Metern zu einem Auffahrunfall mit einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug gekommen - der Grund: ein Sekundenschlaf am Steuer. Hat der Fahrer vorher keine Anzeichen von intensiven Übermüdungsanzeichen übergangen, so liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Die Vollkaskoversicherung muss den entstandenen Schaden daher begleichen.

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AG Düsseldorf, 05.11.2010 - Az: 44 C 10657/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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