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Bandscheibenschäden nach Auffahrunfall - Haftpflichtversicherung zahlt nicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet, für Bandscheibenschäden nach einem Auffahrunfall zu bezahlen.

Es ist i.d.R. unwahrscheinlich, dass ein Auffahrunfall zu einer nachhaltigen Schädigung der Bandscheiben führen kann.

Ein anderes gilt allenfalls dann, wenn der Geschädigte die Ursächlichkeit nachweisen kann, da bei Bandscheibenschäden häufig eine Vorschädigung vorliegt. Dieser Beweis wäre nur dann als geführt anzusehen, wenn eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der Auffahrunfall die Bandscheibenvorfälle herbeigeführt hat.


OLG Frankfurt, 01.04.2009 - Az: 7 U 163/08

ECLI:DE:OLGHE:2009:0401.7U163.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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