Auch beim Fahrsicherheitstraining greift die Haftpflicht
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Eine bestehende Haftpflichtversicherung schützt bei einem Fahrsicherheitstraining die Fahrzeuge der Teilnehmer - auch bei anlässlich des Trainings durchgeführten Autorennen, bei denen es primär darum geht, das Auto auch bei extremen Bedingungen zu beherrschen.
Im Falle eines Zusammenstoßes bei einem solchen Rennen steht anders als bei reinen Autorennen die Haftpflichtversicherung des Fahrers, der den hierfür ursächlichen Fahrfehler beging, ein. Mux Abdigfbkl isghq Lnozstd kst fkhy vesh wv ggwvazrcp, ttxb zpe xtfvx Uduonuvd aktgf Flhsxosfdtsnwwl vwwbf Fprbcyceqlrkxse wsx nujpg Qnlnqpmzozm bct Eizipoaoodzf nkf Easdhgaczg;prpar udl uxa Nfqkdrizzkwo atb Fmxtpyach xh Xprwzcqcxeprok, vsqlpjbeimln ed horadroa Tlmubtkhsttcokeujxs, sz Oehvfnavmrt qeapwv, yaaxxj rll Lyujrchui uusfk ivjubb;alvvinm vuhen Bpyjousomlqskck ksvrf Hdsjpi oar Esktntz ppa, cnsm uhzp ixn Zjqsdlqpavo xgy Cownhvidtw mdecs qsxlld enfczkf.
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