Eine bestehende Haftpflichtversicherung schützt bei einem Fahrsicherheitstraining die Fahrzeuge der Teilnehmer - auch bei anlässlich des Trainings durchgeführten Autorennen, bei denen es primär darum geht, das Auto auch bei extremen Bedingungen zu beherrschen.
Im Falle eines Zusammenstoßes bei einem solchen Rennen steht anders als bei reinen Autorennen die Haftpflichtversicherung des Fahrers, der den hierfür ursächlichen Fahrfehler beging, ein.
Im Falle eines Zusammenstoßes bei einem solchen Rennen steht anders als bei reinen Autorennen die Haftpflichtversicherung des Fahrers, der den hierfür ursächlichen Fahrfehler beging, ein.
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OLG Karlsruhe, 21.10.2008 - Az: 10 U 36/08
ECLI:DE:OLGKARL:2008:1021.10U36.08.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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