Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.601 Anfragen

Auch beim Fahrsicherheitstraining greift die Haftpflicht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine bestehende Haftpflichtversicherung schützt bei einem Fahrsicherheitstraining die Fahrzeuge der Teilnehmer - auch bei anlässlich des Trainings durchgeführten Autorennen, bei denen es primär darum geht, das Auto auch bei extremen Bedingungen zu beherrschen.

Im Falle eines Zusammenstoßes bei einem solchen Rennen steht anders als bei reinen Autorennen die Haftpflichtversicherung des Fahrers, der den hierfür ursächlichen Fahrfehler beging, ein.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Karlsruhe, 21.10.2008 - Az: 10 U 36/08

ECLI:DE:OLGKARL:2008:1021.10U36.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant