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Auch beim Fahrsicherheitstraining greift die Haftpflicht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine bestehende Haftpflichtversicherung schützt bei einem Fahrsicherheitstraining die Fahrzeuge der Teilnehmer - auch bei anlässlich des Trainings durchgeführten Autorennen, bei denen es primär darum geht, das Auto auch bei extremen Bedingungen zu beherrschen.

Im Falle eines Zusammenstoßes bei einem solchen Rennen steht anders als bei reinen Autorennen die Haftpflichtversicherung des Fahrers, der den hierfür ursächlichen Fahrfehler beging, ein.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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