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Auto nach 40 Tagen kein Neuwagen mehr!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein verunfallter Wagen nicht älter als einen Monat ist und weniger als 1000 km Fahrleistung aufweist, so ist von der eintrittspflichtigen Versicherung auf Neuwagenbasis abzurechnen.
Entscheidend für das Alter ist alleine, wie lange das Fahrzeug dem Halter zur Verfügung steht. Unerheblich ist es, ob der Wagen wie vorliegend in den ersten 40

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LG Schweinfurt, 03.03.2005 - Az: 21 O 959/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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