Wenn ein verunfallter Wagen nicht älter als einen Monat ist und weniger als 1000 km Fahrleistung aufweist, so ist von der eintrittspflichtigen Versicherung auf Neuwagenbasis abzurechnen.
Entscheidend für das Alter ist alleine, wie lange das Fahrzeug dem Halter zur Verfügung steht. Unerheblich ist es, ob der Wagen wie vorliegend in den ersten 40