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Teilkasko zahlt nicht für Vandalismusschäden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden bei einem Diebstahl von mitversicherten Gegenständen auch Vandalismusschäden verursacht, so sind diese nicht vom Versicherungsschutz einer Teilkaskoversicherung erfaßt. Die durch die Diebstahlshandlung verursachten Schäden sind jedoch ebenso wie die mitversicherten Gegenstände durch den Versicherungsschutz abgedeckt.


OLG Bamberg, 04.08.2005 - Az: 1 U 35/05

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