Führt die Änderung der Wagnisprognose zu höheren Versicherungsprämien, nachdem ein Geschädigter nach einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug beschafft hat, so muss der Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung die Mehrbelastung ersetzen.
AG Würzburg, 05.05.2004 - Az: 12 C 616/04
ECLI:DE:AGWUERZ:2004:0505.12C616.04.0A
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