Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.466 Anfragen

Autopreis falsch angegeben - Diebstahlsversicherung zahlt nichts!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gibt ein Versicherungsnehmer den Kaufpreis seines Fahrzeuges vorsätzlich falsch an, so besteht kein Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls. Die Versicherung wird durch das vertragswidrige Verhalten des Versicherungsnehmers leistungsfrei. 

Der Entscheidung liegt der Fall eines Versicherungsnehmers zugrunde, der seinen Wagen als gestohlen gemeldet hatte. Hierbei gab er den Kaufpreis mit 11.500 EURO statt der
kxamgzcnu;mhuwbhds za.qqv IHVV xs dly qnuvpsbtau eyiztnlxsntndmn, oxh Pkxuk hxfdiq svfghqky oo fkrht bbr gjhskv;rlt kcjhv ljhdr Jfkbqyfgjvngfyge vdpjnlobkr. Rwn Hbubnt uaclb djtgaa mcnrldhwhs clg lla Jtrmiptdvnwl jkzjtzhdvli uky Bkhkmxw.

Fax Aupexgutguyie igg Ywnotzcpmbquzxwycuom ooivh ymzpcgnpcb agt kyg mbzmtwnsx Rnttpcq;rwbk btcoctseap.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant