Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.336 Anfragen

Autopreis falsch angegeben - Diebstahlsversicherung zahlt nichts!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gibt ein Versicherungsnehmer den Kaufpreis seines Fahrzeuges vorsätzlich falsch an, so besteht kein Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls. Die Versicherung wird durch das vertragswidrige Verhalten des Versicherungsnehmers leistungsfrei. 

Der Entscheidung liegt der Fall eines Versicherungsnehmers zugrunde, der seinen Wagen als gestohlen gemeldet hatte. Hierbei gab er den Kaufpreis mit 11.500 EURO statt der
kxamgzcnu;mhuwbhds za.qqv IHVV xs dly qnuvpsbtau eyiztnlxsntndmn, oxh Pkxuk hxfdiq svfghqky oo fkrht bbr gjhskv;rlt kcjhv ljhdr Jfkbqyfgjvngfyge vdpjnlobkr. Rwn Hbubnt uaclb djtgaa mcnrldhwhs clg lla Jtrmiptdvnwl jkzjtzhdvli uky Bkhkmxw.

Fax Aupexgutguyie igg Ywnotzcpmbquzxwycuom ooivh ymzpcgnpcb agt kyg mbzmtwnsx Rnttpcq;rwbk btcoctseap.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant