Tankt ein Kraftfahrer den falschen Kraftstoff und beschädigt er hierbei den Motor, so verliert er seinen Versicherungsschutz. Es handelt sich bei einem Motorschaden, der aufgrund der falschen Kraftstoffwahl entstanden ist, um einen nicht versicherten Betriebsschaden und nicht um einen versicherten Unfallschaden.
BGH, 25.06.2003 - Az: IV ZR 322/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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