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Falsch getankt – Versicherungsschutz weg!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Tankt ein Kraftfahrer den falschen Kraftstoff und beschädigt er hierbei den Motor, so verliert er seinen Versicherungsschutz. Es handelt sich bei einem Motorschaden, der aufgrund der falschen Kraftstoffwahl entstanden ist, um einen nicht versicherten Betriebsschaden und nicht um einen versicherten Unfallschaden.


BGH, 25.06.2003 - Az: IV ZR 322/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal