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Falsch getankt – Versicherungsschutz weg!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Tankt ein Kraftfahrer den falschen Kraftstoff und beschädigt er hierbei den Motor, so verliert er seinen Versicherungsschutz. Es handelt sich bei einem Motorschaden, der aufgrund der falschen Kraftstoffwahl entstanden ist, um einen nicht versicherten Betriebsschaden und nicht um einen versicherten Unfallschaden.


BGH, 25.06.2003 - Az: IV ZR 322/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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