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Schadensersatz für einen Unfall beim Tanken auf einer Dienstreise

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Art. 98 Abs. 2 BayBG bezweckt den besonderen Schutz von Beamten beim Eintritt von Sachschäden, die außerhalb ihrer privaten Sphäre im Bereich der in der dienstlichen Sphäre liegenden Risiken eintreten, also in dem Gefahrenbereich, in dem der Beamte entscheidend aufgrund der Anforderungen des Dienstes tätig wird.

Dies ist beim Betanken eines Privatkraftfahrzeugs während einer Dienstreise der Fall, weil die Dienstreise insgesamt Dienst und daher auch das damit verbundene Betanken des benutzten Fahrzeugs hier vom Unfallversicherungsschutz erfasst ist.

Die restriktive Handhabung zum Bereich des Wegeunfalls ist nicht auf eine Dienstreise übertragbar.


VG Augsburg, 11.02.2021 - Az: Au 2 K 20.1654


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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