Verschweigt ein Versicherungsnehmer in seiner Schadensanzeige einen Vorschaden, so muss die Vollkaskoversicherung regelmäßig nicht zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der frühere Schadensfall von der Versicherung selbst reguliert wurde. Für die
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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