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Vorschäden verschwiegen - Vollkasko zahlt nicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verschweigt ein Versicherungsnehmer in seiner Schadensanzeige einen Vorschaden, so muss die Vollkaskoversicherung regelmäßig nicht zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der frühere Schadensfall von der Versicherung selbst reguliert wurde. Für die
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Natalie Reil, Landshut