Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.646 Anfragen

Sommerreifen im Winter – Kaskoschutz weg!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird im Winter in der Schweiz (Arosa) mit Sommerreifen sowie für die Hinterreifenart nicht zugelassene Schneeketten auf denselben gefahren, so besteht kein Kaskoschutz. Ein solches Verhalten ist grob fahrlässig.

Die grobe Fahrlässigkeit entfällt auch nicht deshalb, weil der Versicherungsnehmer nach eigenen Angaben bis zum Abreisetag problemlos fahren konnte. Dies ist möglicherweise auf günstige Witterungsverhältnisse zurückzuführen, auf die der Versicherungsnehmer indessen nicht vertrauen darf.

Im vorliegenden Fall hatte bereits Neuschneefall genügt, um die Seitenführungskräfte der Vorderräder außer Kraft zu setzten, wenn auch möglicherweise verbunden mit Glättebildung, zu der der Versicherungsnehmer aber keine konkreten Ausführungen machte.


OLG Frankfurt, 10.07.2003 - Az: 3 U 186/02

ECLI:DE:OLGHE:2003:0710.3U186.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg