Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.302 Anfragen

Schlüssel im verschlossenen Handschuhfach grobe Fahrlässigkeit?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wird der Ersatzschlüssel eines Fahrzeuges im verschlossenen Handschuhfach aufbewahrt, so rechtfertigt dies nicht den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.

Auch wenn ein versierter Dieb das Handschuhfach ohne große Mühe aufbrechen kann, so muß er hierfür doch Energie und Zeit aufwenden. Die Sicherungsvorkehrungen für den Ersatzschlüssel waren somit ausreichend.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter eines Wohnmobils hatte den Ersatzschlüssel im Handschuhfach des Fahrzeugs aufbewahrt. Das Fahrzeug war aufgebrochen und dann mit diesem Ersatzschlüssel entwendet worden. Die Kaskoversicherung zahlte zwar dem Eigentümer des Wohnmobils den Wert des gestohlenen Fahrzeugs, verlangte aber von dem Mieter die Erstattung der Schadenssumme.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.302 Beratungsanfragen

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen