Unfall mit frisiertem Motorrad - zahlt die Versicherung?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte sich die Haftpflichtversicherung geweigert, nach einem Unfall des Klägers mit einem frisierten Motorrad den Schaden zu begleichen. Gleichzeitig kündigte die Versicherung den Vertrag fristlos. Da das Motorrad so verändert wurde, daß statt der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...