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Rechtsfahren in Großbritannien grob fahrlässig
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Rechtsfahren in Großbritannien ist als grob fahrlässig einzustufen. Nach geltendem Recht muß eine Versicherung nicht leisten, da ein möglicher Unfall somit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
LG Mainz, 17.08.1998 - Az: 7 O 391/97
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R.Münch, Langenfeld
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