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Rechtsfahren in Großbritannien grob fahrlässig

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Rechtsfahren in Großbritannien ist als grob fahrlässig einzustufen. Nach geltendem Recht muß eine Versicherung nicht leisten, da ein möglicher Unfall somit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.


LG Mainz, 17.08.1998 - Az: 7 O 391/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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