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Rotlichtverstoß bei Grünphase des Querverkehrs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Zeuge glaubhaft versichert, dass der Querverkehr bereits grünes Licht hatte und die Kreuzung befuhr, kann von einem Rotlichtverstoß ausgegangen werden.

Denn jede Ampelschaltung an einer Kreuzung ist ihrer Zweckbestimmung entsprechend darauf ausgelegt, Begegnungen im Querverkehr zu verhindern und daher den Kreuzungsbereich jeweils nur für eine Richtung durch Grünlicht freizugeben.

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OLG Köln, 29.10.2014 - Az: III-1 RBs 298/14

ECLI:DE:OLGK:2014:1029.1RBS298.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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