Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.529 Anfragen

Rotlichtverstoß geschätzt - Fehleinschätzungen müssen berücksichtigt werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beruht die Beweisführung eines Rotlichtverstoßes allein auf den Beobachtungen eines Polizisten, so ist (wie bei anderen Zeugen auch) von einem erheblichen Fehlerrisiko auszugehen.

Vorliegend hatte ein Polizist mit einem Kollegen bei einer gezielten Rotlichtkontrolle den Betroffenen beim Überfahren einer roten Ampel erwischt. Technische Hilfsmittel wurden hierbei nicht genutzt. Das Amtsgericht folgte den Ausführungen des Beamten, nach der die Ampel bereits mindestens eine Sekunde rot war, als die Haltelinie von dem Betroffenen überfahren wurde. Daher verurteilte das Amtsgericht den Fahrer zu einem einmonatigen Fahrverbot nebst 300 Euro Geldbuße. Die zeitliche Einschätzung begründete der Beamte damit, dass er die Fahrzeuglänge des Autos, die vermutete Geschwindigkeit und die zurückgelegte Entfernung des Fahrzeugs seit dem Umspringen der Ampel auf Rot in Bezug setzte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Köln, 20.03.2012 - Az: III-1 RBs 65/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG