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Halteverbot ohne Zusatzschild

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot ohne Zusatzzeichen bezieht sich nur auf die für den fließenden Verkehr bestimmte Fahrbahn, die durch die mit ihnen angeordneten Halteverbote von Behinderungen durch haltende und parkende Fahrzeuge freigehalten werden soll.

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KG, 31.10.2011 - Az: 3 WS B 500/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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