Versucht ein Fußgänger trotz auf Rot geschalteter Fußgängerampel und ungeachtet eines herannahenden Fahrzeuges die mehrspurige Fahrbahn zu überqueren, so läßt das grobe Verschulden des Fußgängers die Betriebsgefahr des Fahrzeuges zurücktreten, sofern dem Fahrer kein Verschulden an dem anschließenden Unfall mit dem Fußgänger nachzuweisen ist.
OLG Koblenz, 11.12.2006 - Az: 12 U 1184/04
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