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Auch Fußgänger müssen rote Ampel beachten!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Versucht ein Fußgänger trotz auf Rot geschalteter Fußgängerampel und ungeachtet eines herannahenden Fahrzeuges die mehrspurige Fahrbahn zu überqueren, so läßt das grobe Verschulden des Fußgängers die Betriebsgefahr des Fahrzeuges zurücktreten, sofern dem Fahrer kein Verschulden an dem anschließenden Unfall mit dem Fußgänger nachzuweisen ist.


OLG Koblenz, 11.12.2006 - Az: 12 U 1184/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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