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Auch Fußgänger müssen rote Ampel beachten!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Versucht ein Fußgänger trotz auf Rot geschalteter Fußgängerampel und ungeachtet eines herannahenden Fahrzeuges die mehrspurige Fahrbahn zu überqueren, so läßt das grobe Verschulden des Fußgängers die Betriebsgefahr des Fahrzeuges zurücktreten, sofern dem Fahrer kein Verschulden an dem anschließenden Unfall mit dem Fußgänger nachzuweisen ist.


OLG Koblenz, 11.12.2006 - Az: 12 U 1184/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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