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Ampeldefekt nachweisbar?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird angestrebt, den Beweis eines Ampeldefekts zu führen, so muß dieser hohen Anforderungen genügen. Dieser kann als erwiesen anzusehen sein, wenn die vorliegenden Umstände vorliegen:
- Unfallunbeteiligte bestätigen die gleichzeitige Grünschaltung sowohl für Quer- als auch für
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