Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.084 Anfragen

Keine Streupflicht auf nicht markiertem Fußgängerüberweg

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Fußgänger muss sich auf die winterlichen Verhältnisse zur Unfallzeit einstellen und in eigenem Interesse unfallverhütende Maßnahmen ergreifen, wenn er eine Straße direkt gegenüber einer Bushaltestelle überquert, obwohl es sich dabei nicht um einen markierten Fußgängerüberweg handelt. Dazu gehört auch, besondere Gefahren (z.B. eine besondere Glättebildung auf dem gewählten Überweg) - wenn möglich - zu umgehen. Lässt sich einer solchen Gefahr nicht ausweichen, muss er sich - bei ansonsten verkehrsgerechten Verhalten - die Frage stellen, ob es notwendig war, sich dieser Gefahr auszusetzen, wobei die Chancen, die Gefahr gleichwohl zu meistern (Grad der Beherrschbarkeit) und die Intensität der drohenden Rechtsgutverletzung (Grad der Gefährlichkeit) zu berücksichtigen sind.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant