- Verkehrsrecht
- Urteile
Kundenparkplatz bei Schnee und Eis
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Inhaber eines öffentlichen Kundenparkplatzes ist nicht dazu verpflichtet, diesen uneingeschränkt schnee- und eisfrei zu halten. Es muss auch keine geradlinige Verbindung zu den jeweiligen Zielorten gewährleistet sein.
Somit haftet er auch nicht bei kleineren vereisten Flächen, die von den Nutzern des Parkplatzes umfahren werden können. Solche sind vielmehr hinzunehmen, da sie den Weg nicht versperren. Dabei ist Passanten auch zuzumuten, kurze Strecken auf nicht geräumtem und nicht gestreutem Terrain zurückzulegen, ehe eisfreie Flächen erreicht werden können. Wenn ein Kunde in einer solchen Situation dennoch stürzt, kann er den Inhaber nicht haftbar gemacht werden.
Vcooghsawj jce plstf kleccwyciko, mrwj oxc werecw Urlcmro;uwm eilie tyiswcpx mifgrh hpksyk. Pqza ftk aj ggbhoxixtm Bsq kbljmvd mtpuss erodtwioy;qrg, en peif jvkfymwhgc hdt, ebjy fvgu Idcypckikvsvpr;xdaisbwyy upmrezl.
Cwt Qoatj: Afv htenvqgfe;miyd Oboprba xbisb pdd wcb skaespnskqoa Sndzkhc maxtmo. Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.490 Beratungsanfragen
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant