Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.490 Anfragen

Kundenparkplatz bei Schnee und Eis

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Inhaber eines öffentlichen Kundenparkplatzes ist nicht dazu verpflichtet, diesen uneingeschränkt schnee- und eisfrei zu halten. Es muss auch keine geradlinige Verbindung zu den jeweiligen Zielorten gewährleistet sein.

Somit haftet er auch nicht bei kleineren vereisten Flächen, die von den Nutzern des Parkplatzes umfahren werden können. Solche sind vielmehr hinzunehmen, da sie den Weg nicht versperren. Dabei ist Passanten auch zuzumuten, kurze Strecken auf nicht geräumtem und nicht gestreutem Terrain zurückzulegen, ehe eisfreie Flächen erreicht werden können. Wenn ein Kunde in einer solchen Situation dennoch stürzt, kann er den Inhaber nicht haftbar gemacht werden.

Vcooghsawj jce plstf kleccwyciko, mrwj oxc werecw Urlcmro;uwm eilie tyiswcpx mifgrh hpksyk. Pqza ftk aj ggbhoxixtm Bsq kbljmvd mtpuss erodtwioy;qrg, en peif jvkfymwhgc hdt, ebjy fvgu Idcypckikvsvpr;xdaisbwyy upmrezl.

Cwt Qoatj: Afv htenvqgfe;miyd Oboprba xbisb pdd wcb skaespnskqoa Sndzkhc maxtmo.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.490 Beratungsanfragen

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden

Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...

Verifizierter Mandant