Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.031 Anfragen

Gefährliches Schlagloch - Kommune haftet für Schäden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, wenn die Beseitigung eines tiefen Schlagloches in einer Ortdurchgangsstraße unterlassen wird und sich der Schadensbereich über eine nicht unerhebliche Fläche erstreckt und im Scheitelpunkt einer abschüssig verlaufenden Kurve liegt. In diesem Fall entfällt die Haftung der Kommune für Schäden, die Autofahrer durch das Schlagloch erleiden, auch dann nicht, wenn in einer Entfernung von mehr als 400 Metern durch Aufstellen von Verkehrsschildern vor dem Vorhandensein von Straßenschäden gewarnt wird.


OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - Az: 4 U 185/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.031 Beratungsanfragen

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Super

Verifizierter Mandant