- Verkehrsrecht
- Urteile
Sicherungspflicht für Gefahrenquellen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Vor Gefahrenquellen, die für Verkehrsteilnehmer trotz Anwendung der von ihnen zu erwartenden Eigensorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht rechtzeitig einzustellen vermögen, ist durch den Verkehrssicherungspflichtigen zu warnen oder diese von ihm zu beseitigen.
An die Sicherungspflicht ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn die Gefahrenquelle vom Verkehrssicherungspflichtigen selber geschaffen wurde.
Im vorliegenden Fall ging es um einen nicht farblich gekennzeichneten oder beleuchteten 30 cm hohen Betonklotz.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline – empfohlen von
Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.572 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant