Es ist nicht Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Eichenbaumes, dafür Sorge zu tragen, dass von dem Baum keine Eicheln herabfallen und dadurch Schäden an geparkten Autos entstehen. Dies wäre für den Eigentümer unzumutbar. Derartige Gefahren, die von herabfallenden Eicheln ausgehen können, sind als unvermeidbar zu betrachten und daher als eigenes Risiko hinzunehmen.
AG Gütersloh, 24.01.2008 - Az: 10 C 1549/07
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.839 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...