Auch dann, wenn eine stark befahrene Durchgangsstraße einer Großstadt seit Jahren erhebliche Straßenschäden aufweist, für den betroffenen Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h erfolgte und - wenn auch nicht unmittelbar an der Unfallstelle - Schilder mit dem Hinweis "Schlechte Wegstrecke" bzw. "Straßenschäden" aufgestellt wurden, haftet eine Gemeinde für die Beschädigung eines Pkws beim Durchfahren eines 20 cm tiefen Schlaglochs.
Denn hier liegt auch in diesem Fall eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.
Denn hier liegt auch in diesem Fall eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.
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