Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.083 Anfragen

Fahrbahnverengung nicht angekündigt - Stadt haftet

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde im Stadtgebiet eine Straße hinter einer leichten Rechtskurve zur Verkehrsberuhigung verengt. Hierzu wurde auf einer Seite ein mit Granitsteinen eingefaßtes Beet angelegt.

In der Folge konnten zwei Fahrzeuge nicht mehr aneinander vorbeifahren.

Die Stadt hatte es jedoch versäumt, mittels Warnschild auf die Verengung hinzuweisen. Kommt es ohne nachweisbaren Fahrfehler durch die Steineinfassung zu Beschädigungen, so haftet die Kommune alleine für den entstandenen Schaden.


LG Lübeck, 23.09.2005 - Az: 2 O 49/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard