Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.790 Anfragen

Fahrbahnverengung nicht angekündigt - Stadt haftet

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde im Stadtgebiet eine Straße hinter einer leichten Rechtskurve zur Verkehrsberuhigung verengt. Hierzu wurde auf einer Seite ein mit Granitsteinen eingefaßtes Beet angelegt.

In der Folge konnten zwei Fahrzeuge nicht mehr aneinander vorbeifahren.

Die Stadt hatte es jedoch versäumt, mittels Warnschild auf die Verengung hinzuweisen. Kommt es ohne nachweisbaren Fahrfehler durch die Steineinfassung zu Beschädigungen, so haftet die Kommune alleine für den entstandenen Schaden.


LG Lübeck, 23.09.2005 - Az: 2 O 49/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.790 Beratungsanfragen

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg