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Schmerzensgeld bei Unfall im Schlagloch?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht nicht zwangsläufig ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein Fußgänger sich in einem Schlagloch verletzt, sofern dieses noch keine Gefahr für den Verkehr darstellt. Es ist nicht notwendig, daß die zuständige Gemeinde Vorkehrungen trifft, wenn Fußgänger eine Straße überqueren können, in der sich Schlaglöcher befinden. Es ist lediglich für die Sicherheit des Verkehrs zu sorgen.


OLG Hamm - Az: 9 U 208/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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