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Vor Wildwechsel ist zu warnen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist der Träger der Straßenbaulast verpflichtet, mit entsprechenden Verkehrszeichen auf die besondere Gefährlichkeit eines Straßenabschnittes hinzuweisen, wenn es in diesem Bereich häufig zu Wildunfällen

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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