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Doppelte Rückschaupflicht missachtet - Haftungsverteilung bei Unfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einem Unfall gekommen, weil der Fahrer bei einem Wendemanöver seine doppelte Rückschaupflicht missachtet hatte. Hierbei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem überholenden Fahrzeug, welches seinerseits die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt. In diesem Fall ist eine hälftige Schadensteilung geboten.


OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - Az: I-1 U 55/14

ECLI:DE:OLGD:2015:0224.I1U55.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz