Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.131 Anfragen

Sturz beim Verfolgen des Unfallgegners

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Sofern der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall den (vermeintlich) flüchtenden Unfallgegner zu Fuss verfolgt - vorliegend einen Linienbus im Stop-and-Go-Verkehr -, so sind die durch einen Sturz erlittenen Personenschäden dem Unfallgegner nicht zuzurechnen.

Der Sturz erfolgte nämlich auf Grund einer eigenverantwortlichen Entscheidung des Geschädigten. Eine Fluchtlage war vorliegend auch bereits objektiv nicht gegeben.

Der Geschädigte ist als Privatperson - im Gegensatz zu Polizeibeamten - zur Verfolgung eines Tatverdächtigen nicht verpflichtet.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klage ist nicht schlüssig; Ansprüche aus §§ 18, 7 StVG, 823, 249, 253 BGB i.V.m. § 256 ZPO kommen nicht in Betracht. Denn der klägerseits geltend gemachte Schaden folgt nicht unmittelbar aus dem Unfallereignis, sondern aus dem erst anschließend erfolgten Sturz des Klägers im Zuge der Verfolgung des Linienbusses der Beklagten zu 1. Insofern hat sich lediglich das allgemeine Lebensrisiko des Klägers verwirklicht.

Zwar wäre der Unfall für den späteren Sturz kausal gewesen. Auch stellt sich der Sturz als adäquate Folge des Laufens auf regennasser Fahrbahn dar. Gleichwohl ist der erforderliche Zurechnungszusammenhang zwischen dem Unfall und dem Sturz bereits nach dem Klägervortrag nicht gegeben:

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Super
Verifizierter Mandant