Auch dann, wenn der medizinische Sachverständige eine HWS-Verletzung für plausibel hält, spricht bei einer sehr geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von weniger als 3 km/h vieles gegen eine Unfallkausalität. Ein Anscheinsbeweis für eine Kausalität kann auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Geschädigte vor dem Unfall beschwerdefrei war, die Beschwerden jedoch im Wesentlichen unspezifisch sind und von daher bei unfallunabhängigen wie bei unfallabhängigen HWS-Erkrankungen auftreten können.
LG Stade, 08.06.2015 - Az: 1 S 19/14
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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