Auch dann, wenn der medizinische Sachverständige eine HWS-Verletzung für plausibel hält, spricht bei einer sehr geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von weniger als 3 km/h vieles gegen eine Unfallkausalität. Ein Anscheinsbeweis für eine Kausalität kann auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Geschädigte vor dem Unfall beschwerdefrei war, die Beschwerden jedoch im Wesentlichen unspezifisch sind und von daher bei unfallunabhängigen wie bei unfallabhängigen HWS-Erkrankungen auftreten können.
LG Stade, 08.06.2015 - Az: 1 S 19/14
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


