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Kollision beim Einbiegen in eine Grundstückseinfahrt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wer abbiegen will, muss dies nach § 9 I StVO rechtzeitig und deutlich ankündigen, wer nach links abbiegen will, muss sich rechtzeitig möglichst weit links einordnen. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.

Nach § 9 V StVO muss sich der Fahrzeugführer beim Abbiegen in ein Grundstück darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. An die Sorgfaltspflicht ist dann ein besonders hoher Massstab anzulegen, da der nachfolgende Verkehr nicht mit gleicher Wahrscheinlichkeit wie bei einer abzweigenden Strasse mit einem Abbiegen des Vordermannes rechnen muss.

Somit spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den Abbieger, wenn er beim einfahren auf ein Grundstück mit einem sich in gleicher Fahrtrichtung bewegenden überholenden Fahrzeug kollidiert.


LG Hamburg, 23.01.2015 - Az: 302 O 220/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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